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3. Buch Mose 25:31
“Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.”
Elberfelder Bibel (ELB)

🌐 3. Buch Mose 25:31 — Bibelvers in 8 Übersetzungen

King James Version (KJV)English
But the houses of the villages which have no wall round about them shall be counted as the fields of the country: they may be redeemed, and they shall go out in the jubile.
American Standard Version (ASV)English
But the houses of the villages which have no wall round about them shall be reckoned with the fields of the country: they may be redeemed, and they shall go out in the jubilee.
Open English Bible (OEB)English
Elberfelder Bibel (ELB)Deutsch
Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
Reina-Valera (RV)Español
Mas las casas de las aldeas que no tienen muro alrededor, serán estimadas como una haza de tierra: tendrán redención, y saldrán en el jubileo.
Bíblia Livre (BL)Português
Mas as casas das aldeias que não têm muro ao redor, serão estimadas como uma plantação da terra: terão remissão, e sairão no jubileu.
Nova Versão (NVA)Português
Mas as casas das vilas que não tiverem muros ao redor serão propriedades ligadas aos campos do país. Elas poderão ser compradas de volta, e deverão ser devolvidas durante o jubileu.

📖 3. Buch Mose 25:31 im Kontext

29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
31Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
33Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
Pfarrer Leo

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